Ein Dorf protestiert gegen den Sex-Verbrecher von nebenan
Kinderschänder Karl D. darf nach BGH-Urteil frei bleiben
Ein Dorf wehrt sich! Die Bürger im rheinischen Heinsberg fürchten sich vor dem verurteilten Kinderschänder Karl D. (59), der mitten unter ihnen wohnt. Laut Bundesgerichtshof muss der Vergewaltiger, der seine Haftstrafe abgesessen hat, nicht in Sicherungsverwahrung.
Die Einwohner halten deshalb täglich eine Mahnwache ab. Ihre Botschaft: Hier ist kein Platz für einen Triebtäter!
In Heinsberg-Raderath, wo Karl D. bei seinem Bruder wohnt, protestieren die Dorfbewohner seit knapp einem Jahr. Abend für Abend, auch bei Regen, Schnee und eisiger Kälte. Es sind „ganz normale Bürger, die einfach nur Angst haben“, sagte Demonstrant Jürgen Krickel dem Kölner „Stadtanzeiger“.
Hintergrund: Der Sexualstraftäter hatte in den 80er- und 90er-Jahren drei Schülerinnen (14 und 15) vergewaltigt und brutal gequält, saß dafür rund 20 Jahre im Gefängnis. Noch kurz vor seiner Entlassung im Februar 2009 warnten Gutachter vor dem hochgefährlichen Mann, der schon einmal rückfällig geworden war. Die Münchner Staatsanwaltschaft beantragte eine Sicherungsverwahrung nach der Haft. Vergebens: Der Antrag wurde in der Revision abgewiesen!
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Heinsberger empört. Zwei Stunden lang harren Demonstranten jeden Tag vor dem Eckhaus des Kinderschänders aus, halten Pappschilder in die Höhe. „So was wie dich will hier keiner“, steht darauf, „Schützt eure Kinder!“ oder „Raus du Sau!“
Trotz des Gerichtsurteils geben die Anwohner nicht auf. Sie wollen weiter protestieren – gegen ihren Nachbarn, das Sex-Monster.
Karl D. wird auch nach dem Urteil weiterhin rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Das kündigte der Kreis Heinsberg an. Es gebe keine Alternative, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.